Fischereigebiete an der Wümme
Die Fischereigrenze beginnt an der Kreuzwümme (das ist der Zusammenfluss von Wümme, Lesum und Hamme). Die Fischereistrecke verläuft nur auf der Seite niedersächsischen Seite des Ufers.
Das Begehungsrecht und die Gewässerordnung des Ritterhude Angelsportvereins "Hammebiss" e. V. sind zu beachten. Die Fischereistrecke endet nach etwas 4 km. Gekennzeichnet durch ein Schild "Fischereigrenze Ritterhude".
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Fischereigewässer des SFV Bremen e. V. in Besatzgemeinschaft mit dem RASV Hammebiss e. V. und unserem Verein.
Auf niedersächsischer Seite beginnt der Abschnitt an der Einmündung der Wörpe (Borgfelder Brücke) und endet bei Flusskilometer 6,7 Hof Gehrden Wümme Niedersachsen.
Auf Bremer Seite beginnt der Abschnitt an der Einmündung der Wörpe (Borgfelder Brücke) und endet bei Kropp's Wasseruhr, Wümme Bremen.
Die Fischerei erfolgt also bis Hof Gehrden beidseitig der Wümme. Ab Hof Gehrden nur noch einseitig auf der linken Seite bis Kropp's Wasseruhr.
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Wümme Nordarm
Von der Hexenbergbrücke bis ca. 400 Meter Stromabwärts.
Nur auf der linken Uferseite ist das Angeln erlaubt.
Ein Schild markiert deutlich das Ende der Fischereigrenze.
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Kontakt
Fischerei- und Gewässerschutz-Verein
Lilienthal und Umgebung e. V.
Martin Schüppel
Eickedorfer Str. 11b
28879 Grasberg
Telefon: 04208 - 91 92 03
Mobil: 0152 - 53 59 56 23
Informationen
Vereinssatzung (zum Download)
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ANERKANNTER VEREIN
Mitglied im Anglerverband Niedersachsen e. V. Anerkannt nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 63 BNatSchG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§38 NagBNatSchG)
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